AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der EnergieAktiv Unternehmensgruppe

  • EnergieAktiv GmbH

    1. ALLGEMEINES

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden.  Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma EnergieAktiv GmbH, gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.


    2. GELTUNGSBEREICH

    a.    Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

    b.    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


    3. BESCHAFFENHEIT DER WARE

    a.   Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN/EN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.

    b.    Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.


    4. VERTRAGSSCHLUSS

    a.    Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.

    b.   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.

    c.   Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

    d.    Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


    5. EIGENTUMSVORBEHALT

    a.   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

    b.   Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.

    c.    Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso tritt er die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns ab.

    d.   Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


    6. KAUFPREIS / ZAHLUNG

    a.    Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Gefahrgutumlage und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.

    b.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag zum angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung zur Zahlung fällig.

    c.   Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum. Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist in jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten maßgebend.

    d.    Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.

    e.   In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind.

    f.   Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

    g.    Nach Ablauf des Zahlungsziels kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

    h.   Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

    i.    Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.


    7. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER (§ 13 BGB)

    a.    Der Widerruf von Heizöl- und Pelletbestellungen ist, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB, ausgeschlossen.

    b.   Für Verträge über andere Produkte als Heizöl oder Pellets gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

    c.   Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Der Widerruf ist bereits vor Fristbeginn möglich.

    d.    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EnergieAktiv GmbH, Daimlerstraße 1, 72351 Geislingen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    e.   Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


    8. LIEFERUNG

    a.    Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.

    b.    Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.

    c.    Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.


    9. ANNAHMEVERZUG

    a.    Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.

    b.   Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

    c.   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.


    10. GEWÄHRLEISTUNG

    a.    Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.

    b.    Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

    c.    Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.

    d.    Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. IX c. dieser Bestimmung).


    11. GARANTIEN

    Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


    12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

    a.    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

    b.   Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.

    c.   Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

    d.   Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


    13. DATENSCHUTZ

    a.    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und gibt seine Einwilligung dazu, dass alle ihn betreffenden Daten aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung, auch personen- und rechnungsbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unter Einhaltung der Voraussetzungen des BDSG ggf. an eine Auskunftei übermittelt werden.

    b.   Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Einwilligung zur vorliegenden Datenerhebung bzw. Speicherung rein freiwillig ist und dass er über einen Auskunftsanspruch gemäß § 34 BDSG bezüglich der zu seiner Person gespeicherten Daten, gegenüber derjenigen Stelle verfügt, an die seine Daten übermittelt wurden.

    c.    Wir sind gem. § 29 Absatz 2 BDSG berechtigt, Auskünfte bei Auskunfteien, insbesondere der FEH mbH einzuholen. Unabhängig davon werden den Auskunfteien und der FEH mbH auch Daten auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens gemeldet. Diese Meldungen dürfen nach dem BDSG nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange vom Kunden nicht beeinträchtigt werden.


    14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    a.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    b.   Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    c.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


    Stand Januar 2024

    EnergieAktiv GmbH 



  • EnergieAktiv HS GmbH & Co. KG

    1. GELTUNGSBEREICH

    1.1    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen und Leistungen der EnergieAktiv HS GmbH & Co. KG. Sie gelten auch für zukünftige vertragliche Beziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden. Soweit seitens des Verwenders dieser Geschäftsbedingungen speziellere allgemeine Angebots-, Vertrags-, Zahlungs-, Lieferungs- oder Geschäftsbedingungen (wie z.B. für Subunternehmer) vorhanden sind und einbezogen wurden, gelten diese vorrangig. 

    1.2    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder aus einem sonstigen Grund nicht anwendbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Für den Fall unwirksamer Regelungen soll an deren Stelle die jeweilige gesetzliche Bestimmung gelten. 

    1.3    Anderen Allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen unseres Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind nur wirksam, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Schweigen des Auftragnehmers auf übersandte Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.

    1.4    Aus Beweisgründen ist für Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform zu wählen. Vereinbarte Abweichungen entfalten keine Bindungswirkungen für zukünftige Vertragsverhältnisse. Für Abweichende mündliche Vereinbarungen besitzen unsere Mitarbeiter keine Vollmacht. 

    1.5   Angebote sind für uns 30 Kalendertage verbindlich, danach ist unser Angebot gegenstandslos.

    1.6   Ein verbindliches Angebot liegt nur dann vor, wenn es schriftlich als Angebot bezeichnet wird und keine Zusätze – wie z.B. „freibleibend“ oder „unverbindlich“ - enthält, die die Unverbindlichkeit klarstellen. Andere Erklärungen stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes dar. 

    1.7   Gibt unser Vertragspartner ein Angebot oder eine Bestellung ab, ist er hieran 60 Kalendertage ab Zugang des Angebots oder der Bestellung an uns gebunden.

    1.8    Die zum Angebot gehörenden Unterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet, nur angenähert maßgebend.

    1.9   Das Angebot wird unter der Voraussetzung abgegeben, dass 

    a)    die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind,

    b)    bei der Durchführung der Arbeiten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung, insbesondere keine asbesthaltigen Stoffe auftreten oder zu beseitigen sind, die nicht in der Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang ausdrücklich angegeben sind.


    2. VERTRAGSINHALT UND VERGÜTUNG 

    2.1   Maßgeblich für den Vertragsinhalt – insbesondere auch für die Vergütung - ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. 

    2.2   Der von uns gelieferte Gegenstand entspricht den anerkannten Regeln der Technik in der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Auslandsaufträge. Es wird daher keine Gewähr für eine im Ausland vorgeschriebene Abnahme der Lieferung übernommen. Soweit deshalb Änderungen vereinbart werden, hat der Vertragspartner hierfür das Risiko zu übernehmen und die Kosten zu tragen. 

    2.3    Es bleibt uns vorbehalten bei einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Auflagen unsere Leistung bzw. den Liefergegenstand dementsprechend anzupassen. 

    2.4    Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Wochen. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Wochen sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o.ä. eingetretene Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Materialpreiserhöhungen) einschließlich der durch Gesetzänderungen bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Vertragspartner weiterzugeben. 

    2.5    Im Rahmen der Gewährung der Funktionstauglichkeit für die Leistung, behalten wir uns Änderungen der technischen Ausführung, Ausstattung, Konstruktion und Form vor, sofern dies für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist. 

    2.6   Im Übrigen gilt, dass sich die Parteien über die Kosten bei einer Änderung des Liefergegenstandes schriftlich einigen. 

    2.7    Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt bzw. wiederholt werden müssen, sind ebenfalls gesondert zu vergüten.

    2.8   Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

    2.9    Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Isolier-, Malerarbeiten) sind im Angebot des Auftragnehmers nicht enthalten, sofern diese Arbeiten nicht in Leistungspositionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer verlangt und ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.


    3. LEISTUNGSZEIT UND RÜCKTRITT 

    3.1    Verbindliche Liefer- und Ausführungstermine und sonstige Fristen müssen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. 

    3.2   Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Arbeiten am Bau soweit fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durch den Auftragnehmer durchgeführt werden kann.

    3.3   Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bei unserem Vertragspartner, jedoch nicht bevor unser Vertragspartner alle Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen bzw. in seinen Zuständigkeits- und Einflussbereich zur Beibringung gehören, an uns übergeben hat und nicht bevor er den Nachweis der behördlichen Freigabe erbracht hat. 

    3.4   Im Fall fehlender Unterlagen bzw. dem Fehlen des Nachweises der behördlichen Freigabe sind wir berechtigt unter angemessener Fristsetzung, die fehlenden Unterlagen und Nachweise einzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, ist die vereinbarte Lieferfrist hinfällig und wird von uns neu bestimmt. 

    3.5   Befindet sich unser Vertragspartner in Zahlungsverzug hemmt dies den Lauf für die Lieferfrist. 

    3.6    Sollten wir durch von uns nicht zu vertretende Umstände von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sind die vereinbarten Fristen hinfällig und gegebenenfalls neu zu vereinbaren. Wir und unser Vertragspartner sind zudem zum Rücktritt berechtigt. 

    3.7  Verzögerungen der Lieferung oder Leistungserbringung, aufgrund von Arbeitskämpfen (Streik, Aussperrung), höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder sonstigen von uns nicht verschuldeten Ereignissen, die unsere Vertragserfüllung wesentlich und unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, hemmen den Lauf der Lieferfrist und berechtigen uns von dem Vertrag zurückzutreten. 

    3.8       Nach Ablauf der vereinbarten Frist für die Lieferung und Leistungserbringung ist unser Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend von dem Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch unseren Vertragspartner, zur Leistungserbringung zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist von dem Vertrag zurückzutreten. 

    3.9   Wenn dies liefertechnisch oder aus anderweitigen Gründen sinnvoll oder notwendig ist, steht es uns frei Teilleistungen und Teillieferungen zu erbringen. 


    4. MITTEILUNGSPFLICHTEN, PLÄNE UND UNTERLAGEN 

    4.1   Der Vertragspartner hat alle die Leistungserbringung betreffenden Informationen und Unterlagen bei Vertragsschluss bzw. unverzüglich ab dem Zeitpunkt, wo er diese erlangt, schriftlich mitzuteilen bzw. zu übergeben. 

    4.2   Ergeben sich Neuerungen oder Änderungen - hinsichtlich Plänen, Unterlagen, Änderungswünschen oder sonstigen Abweichungen - im Laufe der Leistungszeit, ist der Vertragspartner verpflichtet, dies schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er seine Mitteilungspflichten, sind die Änderungen für uns nicht verbindlich. 

    4.3   Erweisen sich die mitgeteilten Informationen oder Unterlagen als falsch oder weichen diese von später übergebenen Unterlagen und Plänen ab, trägt der Vertragspartner die Kosten der Richtigstellung und Änderung. 

    4.4   Von uns übergebene Pläne, Daten und sonstige Unterlagen sind urheber-rechtlich geschützt und unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Sie sind auf Verlangen zurückzuübergeben. Die Aushändigung von Daten und Plänen stellt insbesondere keine Übertragung von Urheberrechten dar. 


    5. VERZUG, AUFRECHNUNG, FÄLLIGKEIT

    5.1   Zahlungsort ist Geislingen. 

    5.2   Der Eintritt des Zahlungsverzuges richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

    5.3   Auch die Höhe der Verzugszinsen für eine Geldschuld richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt bleibt bei Nachweis die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens. 

    5.4   Bei Annahmeverzug unseres Vertragspartners sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz in Höhe von 10 % des noch offenen Auftragswertes für den Verzugszeitraum zu verlangen. Der offene Auftragswert ist die Differenz zwischen dem Gesamtvertragsvolumen und den bereits geleisteten Zahlungen. 

    Der Schadensersatzanspruch ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder unser Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweist. 

    5.5   Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Ebenso verzichtet unser Vertragspartner – soweit gesetzlich zulässig – auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. 

    5.6    Befindet sich unser Vertragspartner mit einer Rate oder Abschlagszahlung - sofern dies vereinbart ist - ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt die Gesamtforderung fällig zu stellen und die Arbeiten einzustellen.


    6. ZAHLUNGEN UND AUFRECHNUNG

    6.1   Alle Zahlungen sind auf das äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug an uns zu leisten. Falls keine Zahlungsfrist vereinbart ist, wird die Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.

    6.2   Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, sind wir berechtigt, die Arbeiten fristlos einzustellen oder den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Auftraggeber hat die im Falle der Arbeitsunterbrechung infolge Zahlungsverzuges anfallenden Kosten für Baustellenberäumung und ggfls. Wiedereinrichtung zu tragen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber Schadenersatz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.


    7. EIGENTUMSVORBEHALT

    7.1    Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Baustoffen und sonstigen Liefergegenständen bis zur Bezahlung vor. 

    7.2   Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns zudem das Eigentum an den von uns gelieferten Baustoffen und sonstigen Liefergegenständen bis zur Bezahlung aller Forderungen einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus der Geschäftsverbindung mit unserem Vertragspartner jetzt oder in Zukunft zustehen, vor. Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir insoweit auf Verlangen nach unserer Wahl zur Rückübertragung verpflichtet. 

    7.3   Werden von uns gelieferte Baustoffe und sonstige Liefergegenstände be- oder verarbeitet, verbunden oder vermischt und wird unser Vertragspartner Eigentümer/Miteigentümer, so übereignet uns unser Vertragspartner schon jetzt Eigentums- und Miteigentumsrechte, die in Bezug auf den Wert dieses Gegenstandes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Das Angebot auf Übereignung wird hiermit von uns angenommen. Die unentgeltliche Verwahrung tritt an die Stelle der Übergabe. 

    7.4    Überträgt unser Vertragspartner in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Baustoffe oder sonstige Gegenstände auf Dritte, muss er hierfür unsere schriftliche Zustimmung einholen. Im Fall der Eigentums- (bzw. Miteigentums-) übertragung an Dritte, tritt unser Vertragspartner die hieraus entstehen-den Ansprüche im voraus erfüllungshalber an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Wert unseres vorbehaltenen Eigentums ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch nicht erfolgt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Fall der Weiterübertragung von unserem Miteigentum, entspricht die Abtretung der Forderung dem Betrag, der dem anteiligen Wert am Miteigentum entspricht. 

    7.5    Der Vertragspartner ist im Fall der Genehmigung des Weiterverkaufs zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur bis zum Widerruf ermächtigt. 

    7.6    Sofern Dritte auf unser Eigentum zugreifen bzw. Ansprüche auf unser Eigentum geltend machen, wird der Vertragspartner uns hierüber unverzüglich schriftlich informieren und soweit möglich rechtliche Schritte einleiten. 


    8. ABNAHME UND GEFAHRENÜBERGANG

    8.1   Wir tragen die Gefahr bis zur Teilabnahme bzw. Gesamtabnahme der Anlage.

    8.2   Wird die Anlage vor Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, objektiv unabwendbare, von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der bis dahin ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.

    8.3    Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wir die Leistung an den Auftraggeber übergeben haben.

    8.4    Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere nach erfolgter und probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung)

    8.5    Die Abnahme gilt automatisch spätestens 12 Werktage nach Inbetriebnahme oder Anzeige der Fertigstellung als erteilt. 


    9. MÄNGELANSPRÜCHE UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

    9.1   Unsererseits liegt im Rahmen einer Leistungsbeschreibung eine zugesicherte Eigenschaft nur dann vor, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als „Zusicherung einer Eigenschaft“ bzw. „zugesicherte Eigenschaft“ bezeichnet ist. 

    9.2   Unser Vertragspartner hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe bzw. Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Nicht offensichtliche Mängel hat unser Vertragspartner innerhalb von einem Jahr nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Unberührt bleibt der Ablauf der vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlichen Gewährleistungspflicht. 

    9.3   Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir - soweit gesetzlich zulässig nach unserer Wahl - zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung – sofern Bauleistungen Vertragsgegenstand sind – nur zur Minderung berechtigt. Ist Vertragsgegenstand keine Bauleistungen, ist er berechtigt, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 

    9.4   Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verwenders dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung außerdem begrenzt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, sowie auf die Deckungssumme der hierüber abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, die das vertragstypische Schadensrisiko abdeckt. Soweit der Versicherer – z.B. wegen Selbstbehalt – leistungsfrei ist, treten wir bis zur Höhe der Deckungssumme mit eigenen Ersatzleistungen ein. Ausgenommen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist jede weitere Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 

    9.5    Im Fall des Weiterverkaufs unserer Vertragsgegenstände an Dritte, hat unser Vertragspartner Ziffer 10 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche) zum vertraglichen Bestandteil mit dem Dritten zu machen. Andernfalls hat der Vertragspartner uns im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen (wie z.B. aus Produzentenhaftung) des Dritten freizustellen bzw. eventuell bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. 

    9.6   Farbabweichungen oder sonstige Abweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) und Abweichungen, welche auf die Verwendung oder Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurück zu führen sind, gelten als vertragsgemäß.


    10. DATENSCHUTZ

    10.1    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und gibt seine Einwilligung dazu, dass alle ihn betreffenden Daten aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung, auch personen- und rechnungsbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unter Einhaltung der Voraussetzungen des BDSG ggf. an eine Auskunftei übermittelt werden.

    10.2   Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Einwilligung zur vorliegenden Datenerhebung bzw. Speicherung rein freiwillig ist und dass er über einen Auskunftsanspruch gemäß § 34 BDSG bezüglich der zu seiner Person gespeicherten Daten, gegenüber derjenigen Stelle verfügt, an die seine Daten übermittelt wurden.

    10.3    Wir sind gem. § 29 Absatz 2 BDSG berechtigt, Auskünfte bei Auskunfteien, insbesondere der FEH mbH einzuholen. Unabhängig davon werden den Auskunfteien und der FEH mbH auch Daten auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens gemeldet. Diese Meldungen dürfen nach dem BDSG nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange vom Kunden nicht beeinträchtigt werden.


    11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

    11.1    Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand unser Geschäftssitz.

    11.2   Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Regelwerkes soll für die betroffene unwirksame Bestimmung die jeweilige gesetzliche Bestimmung gelten. 


    Stand Januar 2024 

    EnergieAktiv HS GmbH & Co. KG



  • KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG

    1. ALLGEMEINES

    Für die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG verweisen wir auf die hier aufgeführten AGB´s der EnergieAktiv GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden.  Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG, gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen. 


    2. GELTUNGSBEREICH

    a.    Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

    b.    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


    3. BESCHAFFENHEIT DER WARE

    a.   Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN/EN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.

    b.    Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.


    4. VERTRAGSSCHLUSS

    a.    Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.

    b.   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.

    c.   Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

    d.    Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


    5. EIGENTUMSVORBEHALT

    a.   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

    b.   Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.

    c.    Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso tritt er die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns ab.

    d.   Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


    6. KAUFPREIS / ZAHLUNG

    a.    Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Gefahrgutumlage und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.

    b.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag zum angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung zur Zahlung fällig.

    c.   Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum. Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist in jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten maßgebend.

    d.    Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.

    e.   In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind.

    f.   Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

    g.    Nach Ablauf des Zahlungsziels kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

    h.   Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

    i.    Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.


    7. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER (§ 13 BGB)

    a.    Der Widerruf von Heizöl- und Pelletbestellungen ist, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB, ausgeschlossen.

    b.   Für Verträge über andere Produkte als Heizöl oder Pellets gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

    c.   Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Der Widerruf ist bereits vor Fristbeginn möglich.

    d.    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EnergieAktiv GmbH, Daimlerstraße 1, 72351 Geislingen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    e.   Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


    8. LIEFERUNG

    a.    Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.

    b.    Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.

    c.    Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.


    9. ANNAHMEVERZUG

    a.    Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.

    b.   Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

    c.   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.


    10. GEWÄHRLEISTUNG

    a.    Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.

    b.    Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

    c.    Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.

    d.    Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. IX c. dieser Bestimmung).


    11. GARANTIEN

    Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


    12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

    a.    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

    b.   Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.

    c.   Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

    d.   Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


    13. DATENSCHUTZ

    a.    Für die Datenschutzbestimmungen verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzerklärung der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG.


    14. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER TANKKARTE

    a. Für die Nutzung der KlimaPlus Tankkarten verweisen wir auf die gesonderten Nutzungsbedingungen der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG.


    15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    a.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    b.   Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    c.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.



    Stand Januar 2024

    Klimaplus TWC GmbH & Co. KG



Nutzungsbedingungen für Tankkarten

  • KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG

    Die folgenden Bedingungen gelten für die Tankkarten der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG, soweit in diesem Vertrag keine Regelung getroffen wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.


    1. Die Tankkarte bleibt in jedem Fall Eigentum der Firma KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 1, 72351 Geislingen oder deren Rechtsnachfolger. An ihr besteht kein Zurückbehaltungsrecht - sie ist auf Verlangen sofort zurückzugeben. Ein Verlust der Karte muss der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG sofort gemeldet werden. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V c. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Der Kunde ist berechtigt, weitere Tankkarten ausstellen zu lassen, welche über sein Kundenkonto abgerechnet werden.


    2. Der Karten-Inhaber verpflichtet sich, die Tankkarte mit aller Sorgfalt aufzubewahren. Für Schäden aus Verlust, unsachgemäßer Handhabung oder missbräuchlicher Verwendung dieser Karte trägt der rechtmäßige Karten-Inhaber die volle Verantwortung. Stellt der Karten-Inhaber den Verlust oder Diebstahl der Tankkarte, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Tankkarte oder der PIN fest, ist die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG unverzüglich darüber zu informieren (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Diebstahl ist darüber hinaus bei der Polizei anzuzeigen. Ein Erfüllungsgehilfe des Karten-Inhabers ist auf Verlangen zu benennen.

    Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der Tankkarte haftet der Karten-Inhaber bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige, es sei denn, er oder der Erfüllungsgehilfe haben alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung bzw. den Kartenmissbrauch getroffen. Der Karten-Inhaber oder der berechtigte Benutzer der Tankkarte haben alle zumutbaren Vorkehrungen insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der Tankkarte dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass

    • die Tankkarte nicht sorgfältig aufbewahrt wurde;
    • die PIN auf der Tankkarte vermerkt oder in anderer Weise unmittelbar mit ihr verbunden oder verwahrt wurde;
    • die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung des Verlustes an die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG weitergeleitet wurde oder
    • die Tankkarte unbefugt an Dritte weitergegeben wurde.

    Der Karten-Inhaber hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die Tankkarte überlassen hat, zu vertreten.


    3. Der Kraftstoffbezug hat unter Beachtung der Bedienungsanleitung zu erfolgen. Die Tankanlagen müssen sorgfältig behandelt werden und der Kraftstoff darf nicht verschüttet werden. Rauchen ist untersagt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder von ihm beauftragte Benutzer der Tankkarte schuldhaft verursachen. Schäden und Störungen sind der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG unverzüglich zu melden.


    4. Der Bezug von Waren und Dienstleistungen mittels Tankkarte erfolgt durch die Eingabe der persönlichen PIN. Die mitgeteilte Code-Nummer muss vertraulich behandelt werden und darf nur an berechtigte Dritte weitergegeben werden. Sie darf nicht auf der Karte notiert oder in anderer Weise unverschlossen oder mit dieser zusammen aufbewahrt werden. Der Karten-Inhaber hat dafür zu sorgen, dass alle Erfüllungsgehilfen, denen die Tankkarte inkl. PIN überlassen wird, bei deren Verwendung alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein Ausspähen der PIN und/oder der Magnetstreifendaten durch Unbefugte zu verhindern.

    Der Karten-Inhaber trägt alle Folgen der Nichteinhaltung dieser Bedingungen. Der Karten-Inhaber erkennt vorbehaltlos die unter seiner Code-Nummer registrierten Bezüge und die daraus entstehenden Belastungen an. Nach dem Warenbezug kann sich der Karten-Inhaber bzw. sein Erfüllungsgehilfe am verwendeten Automaten einen Beleg über seine erhaltene Lieferung ausdrucken lassen.


    5. Zu zahlen ist der Kaufpreis für alle Kraftstoffe und sonstigen Bezüge, die unter Verwendung der Tankkarte bezogen werden. Maßgebend sind die jeweils an den Zapfsäulen eingestellten bzw. vor Ort ersichtlichen Preise. Darüber hinaus gelten die vereinbarten Rabattkonditionen ausschließlich an der Tankstelle der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG. Der Kaufpreis für die Kraftstoffe ist sofort fällig, doch wird nach freier Wahl der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG monatlich oder zweiwöchentlich abgerechnet und der Bankeinzug' vorgenommen. Für Deckung hat der Kunde zu sorgen. Scheitert der Bankeinzug, ist die KlimaPlus GmbH & Co. KG berechtigt, ohne weitere Mitteilung die Tankkarte zu sperren und/oder einzuziehen. Zur Sicherung der Ansprüche der Wagner KG aus dieser Vereinbarung tritt der Kunde seine Ansprüche auf Zahlung des Arbeitseinkommens einschließlich aller sonstigen Entgelte gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber an die Wagner KG ab. Es gilt das Gebührenverzeichnis der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG für die Ausgabe und Verwaltung der Tankkarte. Die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG ist außerdem berechtigt, für die Nutzung der Tankkarte Gebühren zu erheben. Eine Gebührenerhebung wird mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt. Der Karten-Inhaber erhält bei erstmaliger Erhebung der Gebühr ein Sonderkündigungsrecht, das er schriftlich 10 Tage vor Eintritt der Gebührenerhebung gegenüber der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG geltend machen muss.


    6. Die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG rechnet die Bezüge und Leistungen jeweils zum 15. und zum Letzten eines jeden Monats ab. Der Kunde hat die Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und Beanstandungen unter Angabe aller beanstandeten Daten und Gründe der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG in Textform, unter Beifügung aller Nachweise, spätestens 2 Monate nach Rechnungsdatum anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rechnungssaldo als genehmigt, es sei denn, die Rechnungsprüfung ist dem Kunden ohne sein Verschulden unmöglich gewesen. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch eine solche Anzeige nicht verschoben.


    7. Der Karten-Inhaber wird die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG unverzüglich über den Wechsel der Wohn- bzw. Geschäftsadresse und eine etwaige Veränderung der Bankverbindung in Kenntnis setzen. Bei unterlassener Benachrichtigung hat der Karten-Inhaber die hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.


    8. Karten-Inhaber sowie die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG können diese Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraumes kündigen. Die Karte/n darf/dürfen nur bis zum Ende der Geschäftsbeziehung genutzt werden. Anschließend ist/sind die Tankkarte/n unverzüglich zurückzugeben. Die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG sperrt die Karte/n mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung vor, kann die KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG die Benutzung der Tankkarte/n mit sofortiger Wirkung untersagen und die Karte/n sperren. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

    • der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die für die Entscheidung der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG über die Aufnahme der Geschäftsbeziehung von erheblicher Bedeutung waren;
    • eine Lastschrift bei Fälligkeit nicht eingelöst oder sonst fällige Rechnungen nicht bezahlt werden, es sei denn, der Karten-Inhaber hat dies nicht zu vertreten;
    • eine nicht nur unerhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Karten-Inhabers eintritt oder einzutreten droht, insbesondere, wenn sich die über ihn eingeholten Auskünfte nicht nur unerheblich verschlechtern, und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG gefährdet ist;
    • eine Tankkarte unbefugt an Dritte weitergegeben wird oder 
    • ein begründeter Verdacht besteht, dass die Tankkarte vertragswidrig benutzt wird.

    9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Geislingen.


    10. Der Karten-Inhaber stimmt einer Kreditprüfung bei Banken, Auskunfteien oder der Schufa Holding AG unter Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien zu.


    11. Dem Vertragsverhältnis unterliegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KlimaPlus TWC GmbH & Co. KG (Einsichtnahme im Büro oder online unter www.energieaktiv.de möglich).


    1= SEPA Mandatsnummer wird mittels Auftragsbestätigung mitgeteilt.


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